Wer behandelt Wen?

Die Kassenärzliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat mit allen nordrheinischen Krankenkassen einen Diabetesvertrag zur qualitätsgesichterten Betreuung von Menschen mit Diabetes geschlossen.

Dieser Vertrag soll die ambulante Langzeitbetreuung für alle Diabetiker in Nordrhein verbessern.

Die Hausarztpraxen behandeln und betreuen die Menschen mit Diabetes und stehen in enger Verzahnung mit den diabetologischen Schwerpunktpraxen.

Die Regelversorgung von Diabetespatienten obliegt also weiterhin dem Hausarzt. Falls aber auftretende Komplikationen die Hinzuziehung eines Facharztes notwendig macht, überweist der Hausarzt diesen Patienten an eine Schwerpunktpraxis.

Diese Schnittstellen bei auftretenden Komplikationen sind vertraglich definiert.

Ein Typ 1-Diabetiker sollte sich 1x im Quartal in der Schwerpunktpraxis vorstellen.
Der Typ 2-Diabetiker sollte vom Hausarzt überwiesen werden, wenn der HBA1c länger als 6 Monate über 8% liegt, oder der Blutdruck mehrfach über 150/95 mmHG gemessen wurde, wenn Folgeerkrankungen bekannt sind wie diabetische Veränderungen an den Augen, Nieren oder Nerven, bei diabetischen Geschwüren, oder wenn eine Insulintherapie notwendig wird.

Gerne stehen wir Ihnen für offene Fragen zur Verfügung!

Strukturvertrag zur Intensivierung der interdisziplinären Kooperation von Vertragsärzten in der ambulanten Diabetes-Versorgung.

Seit 1. Januar 1998 ist der Strukturvertrag zwischen der Kassenärzlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) und dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein-Westfalen (BKK LV NW) in Kraft.
Weitere Landesverbände wie die AOK, die Ersatzkassen und die Bundesknappschaft schlossen sich diesem Vertrag später an.

Die Vereinbarung ist mit dem Ziel geschlossen worden, die ambulante Langzeitversorgung von Diabetikern zu sichern bzw. zu verbessern, die Selbstverantwortung bei Diabetikern zu fördern und Kosteneinsparungen zu realisieren (z. B. durch die Reduktion von Einweisungen zur stationären Behandlung, die Früherkennung und Verhinderung von Folgeschäden).

Mit anderen Worten: Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit sollen durch eine Intensivierung der Kooperation zwischen Hausärzten und Schwerpunktpraxen gewährleistet werden.

Der Strukturvertrag definiert die Qualitätsanforderungen für die teilnehmenden diabetologisch geschulten Hausärzte (DHA) und Diabetologische-Schwerpunktpraxen (DSP). Dies sind z. B. die Qualifikation des ärztlichen/nichtärztlichen Personals und die Praxisausstattung. (Strukturqualität).
Die Ärzte verpflichten sich zur kooperativen Zusammenarbeit, zur Teilnahme an Qualitätszirkeln bzw. anderen Weiterbildungsveranstaltungen und zur Dokumentation anhand des Gesundheitspasses Diabetes.
Es sind bestimmte Kriterien (Schnittstellen) definiert, wann ein Hausarzt an die Schwerpunktpraxis überweisen bzw. eine Schwerpunktpraxis an den Hausarzt zurücküberweisen muß.

 

Die Schnittstellen sind definiert bei (Überweisung vom Hausarzt zur Schwerpunktpraxis)

Diabetiker Typ 1
· Mindestens einmal im Quartal

Diabetiker Typ 2
· HBA1c (=Blutzuckerlangzeitwert) länger als 6 Monate >8,0%
· Blutdruck mehrfach >150 mmHg und/oder >90 mmHg
· Indikation zur stationären Einweisung
· Insulinprimärversorgung
· Bei auftretenden Folgeerkrankungen
· Intensivierte Schulung
· Diabetisches Geschwür
· Umstellung der Insulintherapie

Wer Behandelt wen? - Leistungsumfang bei der Behandlung:

durch den diabetologisch geschulten Hausarzt (DHA)

Quartalsweise Untersuchung:

  • Gewichtsmessung
  • Fußinspektion/Abtasten der Füße
  • Therapiedokumentation
  • Blutzuckermessung/Blutdruckmessung
  • Kontrolle des Patiententagebuches
  • Frage nach Hypoglykämien
  • Niktotinkonsum
  • HBA1 bzw. HBA1c
  • Mikroalbuminurie

Jährliche Untersuchung:

  • Gefäßstatus
  • Neurologischer Status
  • Cholesterin
  • Trigliceride
  • Vibrationsempfinden
  • Vorstellung beim Augenarzt
Schulung:
  • Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker ohne Insulin,
  • 4 Unterrichtseinheiten bis zu 4 Patienten;
  • Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker mit Insulin,
  • 5 Unterrichtseinheiten bis zu 4 Patienten;
  • Schulungsmaterial incl. Diabetikerpass

 

In der Diabetologischen Schwerpunktpraxis (DSP),
Behandlung generell:
Behandlung nur auf Überweisungsschein und
Behandlungsdauer 2 bis max. 4 Monate
  • Neueinstellung Typ 1 Diabetiker incl. Schulung
  • Neueinstellung Typ 2 Diabetiker incl. Schulung
  • Umstellung Typ 2 Diabetiker auf Insulin
  • Neueinstellung auf intensivierte Therapie Typ 2 Diabetiker
    (mittleres Lebensalter)
  • Neueinstellung Pumpe
  • Betreuung von schwangeren Diabetikerinnen
  • Komplexuntersuchungen bei Folgeerkrankungen
  • Versorgung diabetischer Fußstörungen
  • Generelle Untersuchung wie DHA

    Schulung:
    Einzelschulungen bei lebensveränderten Situationen von
    jeweils 45 Minuten Dauer
    Schulungen in Gruppen mit Doppelunterrichtseinheiten
    á 2x45 Minuten
Der diabetologisch geschulte Hausarzt sowie
die Diabetologische Schwerpunktpraxis führen eine vollständige Verlaufsdokumentation der Untersuchungsergebnisse des Gesundheitspasses "Diabetes",
und lassen die Daten (verschlüsselt) aus dem Gesundheitspass
durch ein neutrales Institut auswerten.
Somit ist eine Qualitätsicherung gewährleistet.

       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier entsteht für Sie eine Linkliste zu Diabetes im Internet
Hier entsteht die Indexseite
ssssss