Wer
behandelt Wen?
Die Kassenärzliche
Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat mit allen nordrheinischen Krankenkassen
einen Diabetesvertrag zur qualitätsgesichterten Betreuung von Menschen
mit Diabetes geschlossen.
Dieser Vertrag
soll die ambulante Langzeitbetreuung für alle Diabetiker in Nordrhein
verbessern.
Die Hausarztpraxen
behandeln und betreuen die Menschen mit Diabetes und stehen in enger
Verzahnung mit den diabetologischen Schwerpunktpraxen.
Die Regelversorgung
von Diabetespatienten obliegt also weiterhin dem Hausarzt. Falls aber
auftretende Komplikationen die Hinzuziehung eines Facharztes notwendig
macht, überweist der Hausarzt diesen Patienten an eine Schwerpunktpraxis.
Diese Schnittstellen
bei auftretenden Komplikationen sind vertraglich definiert.
Ein
Typ 1-Diabetiker sollte sich 1x im Quartal in der Schwerpunktpraxis
vorstellen.
Der Typ 2-Diabetiker sollte vom Hausarzt
überwiesen werden, wenn der HBA1c länger als 6 Monate über 8% liegt,
oder der Blutdruck mehrfach über 150/95 mmHG gemessen wurde, wenn Folgeerkrankungen
bekannt sind wie diabetische Veränderungen an den Augen, Nieren oder
Nerven, bei diabetischen Geschwüren, oder wenn eine Insulintherapie
notwendig wird.
Gerne
stehen wir Ihnen für offene Fragen zur Verfügung!

Strukturvertrag zur Intensivierung der interdisziplinären Kooperation
von Vertragsärzten in der ambulanten Diabetes-Versorgung.
Seit 1.
Januar 1998 ist der Strukturvertrag zwischen der Kassenärzlichen Vereinigung
Nordrhein (KVNo) und dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein-Westfalen
(BKK LV NW) in Kraft.
Weitere Landesverbände wie die AOK, die Ersatzkassen und die Bundesknappschaft
schlossen sich diesem Vertrag später an.
Die Vereinbarung
ist mit dem Ziel geschlossen worden, die ambulante Langzeitversorgung
von Diabetikern zu sichern bzw. zu verbessern, die Selbstverantwortung
bei Diabetikern zu fördern und Kosteneinsparungen zu realisieren (z.
B. durch die Reduktion von Einweisungen zur stationären Behandlung,
die Früherkennung und Verhinderung von Folgeschäden).
Mit anderen
Worten: Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit sollen durch eine
Intensivierung der Kooperation zwischen Hausärzten und Schwerpunktpraxen
gewährleistet werden.
Der Strukturvertrag
definiert die Qualitätsanforderungen für die teilnehmenden diabetologisch
geschulten Hausärzte (DHA) und Diabetologische-Schwerpunktpraxen (DSP).
Dies sind z. B. die Qualifikation des ärztlichen/nichtärztlichen Personals
und die Praxisausstattung. (Strukturqualität).
Die Ärzte verpflichten sich zur kooperativen Zusammenarbeit, zur Teilnahme
an Qualitätszirkeln bzw. anderen Weiterbildungsveranstaltungen und zur
Dokumentation anhand des Gesundheitspasses Diabetes.
Es sind bestimmte Kriterien (Schnittstellen) definiert, wann ein Hausarzt
an die Schwerpunktpraxis überweisen bzw. eine Schwerpunktpraxis an den
Hausarzt zurücküberweisen muß.

Die
Schnittstellen sind definiert bei (Überweisung
vom Hausarzt zur Schwerpunktpraxis)
Diabetiker
Typ 1
·
Mindestens einmal im Quartal
Diabetiker
Typ 2
· HBA1c (=Blutzuckerlangzeitwert) länger als 6 Monate >8,0%
· Blutdruck mehrfach >150 mmHg und/oder >90 mmHg
· Indikation zur stationären Einweisung
· Insulinprimärversorgung
· Bei auftretenden Folgeerkrankungen
· Intensivierte Schulung
· Diabetisches Geschwür
· Umstellung der Insulintherapie
Wer
Behandelt wen? - Leistungsumfang bei der Behandlung:
durch den
diabetologisch geschulten Hausarzt (DHA)
Quartalsweise
Untersuchung: